Wahlen und Bürgerbeteiligung

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.
In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Die Wahlen sind

  • allgemein (Stimmrecht)
  • unmittelbar (direkt)
  • frei
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim

Neben der Möglichkeit, aktiv (durch Stimmabgabe) oder passiv (als Kandidatin oder Kandidat) an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)