Unser Service im Standesamt

-Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft
-Anmeldung zur Eheschließung
-Beratung zur Anmeldung der Eheschließung
-Anmeldung der Eheschließung einschließlich Prüfung der Ehefähigkeit
-Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden), -Lebenspartnerschaftsurkunden
-Ausstellung von beglaubigten Abschriften aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe- und    Sterberegister, Familienbuch), Lebenspartnerschaftsregister
-Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
-Auskünfte aus dem Personenstandsregister (z.B. Geburtszeit)
-Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten
-Eheschließungen, Begründung der Lebenspartnerschaften
-Familienbuch (Fortführung)
-Geburtsbeurkundung
-Kirchenaustritte
-Mutterschaftsanerkennung
-Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)
-Nachlasserhebung
-Namenserklärungen nach § 94 BVFG, Namensangleichungen
-Sonstige Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme eines früher geführten Namens)
-Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
-Sterbefallbeurkundung
-Testamentskartei
-Vaterschaftsanerkennung

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Landesrecht
Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)