Heiraten beim Standesamt
Unterlagen für die Eheschließung
Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Genaue Informationen erhalten Sie im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs. Hierzu stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.
Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden!
Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:
– Personalausweis oder Reisepass
– eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes (in der Regel zu erhalten
von der Meldebehörde der Hauptwohnung); falls dies Ötigheim ist, wird diese
Bescheinigung direkt beim Standesamt ausgedruckt.
– aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim
Geburtsstandesamt); sollte das Ötigheim sein, werden wir diese Abschrift selbst fertigen.
zusätzlich für Vertriebene/Spätaussiedler:
– Geburtsurkunde (anstelle der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister)
– Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
– Registrierschein
– Bescheinigung über eine Namenserklärung nach § 94 BVFG / Urkunde über eine
Namensänderung
– ggf. Einbürgerungsurkunde
Wenn bereits eine oder mehrere Vorehe/n bestanden hat/haben, ist zusätzlich vorzulegen:
– aktuelle Eheurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, erhältlich vom Ehe-
schliessungsstandesamt; sollte das Ötigheim sein, werden wir diese selbst fertigen.
– ggf. Sterbeurkunde
Bei ausländischen Verlobten:
Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab und müssen jeweils im Einzelfall persönlich besprochen werden.