Heiraten beim Standesamt

Unterlagen für die Eheschließung

Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Genaue Informationen erhalten Sie im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs. Hierzu stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden!

Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.



Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

– Personalausweis oder Reisepass

– eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes (in der Regel zu erhalten 
   von der Meldebehörde der Hauptwohnung); falls dies Ötigheim ist, wird diese
   Bescheinigung direkt beim Standesamt ausgedruckt.

– aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim 
   Geburtsstandesamt); sollte das Ötigheim sein, werden wir diese Abschrift selbst fertigen.


zusätzlich für Vertriebene/Spätaussiedler:

– Geburtsurkunde (anstelle der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister)

– Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung

– Registrierschein

– Bescheinigung über eine Namenserklärung nach § 94 BVFG / Urkunde über eine
   Namensänderung

– ggf. Einbürgerungsurkunde


Wenn bereits eine oder mehrere Vorehe/n bestanden hat/haben, ist zusätzlich vorzulegen:

– aktuelle Eheurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, erhältlich vom Ehe-
   schliessungsstandesamt; sollte das Ötigheim sein, werden wir diese selbst fertigen. 

– ggf. Sterbeurkunde 


Bei ausländischen Verlobten:

Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab und müssen jeweils im Einzelfall persönlich besprochen werden.
 

Terminabsprache

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird der Heiratstermin verbindlich vereinbart. Gerne reservieren wir Ihren Terminwunsch unverbindlich auch schon vor der Anmeldung. Da die Anmeldung eine Gültigkeit von sechs Monaten hat muss Ihr gewünschter Trautermin innerhalb dieses Zeitraumes liegen.
 

Trauzeugen ...

... sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Möchten Sie aber Trauzeugen mitbringen, dann geben Sie dem Standesamt deren Personalien und Adresse spätestens 8 Tage vor der Eheschließung bekannt.
 

Dolmetscher

Falls zur Trauung ein Dolmetscher erforderlich ist, teilen Sie uns bitte spätestens eine Woche vor dem Trautermin Name und Kontaktdaten mit. Dann können wir die Traurede zusenden und den genauen Ablauf der Eheschließung besprechen.
 

Verwaltungsportal

Landesrecht
Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)