Entnahme von Wasser aus Hydranten der Gemeinde Ötigheim

Die Entnahme von Wasser aus einem Hydranten des Versorgungsnetzes der Gemeinde Ötigheim ist nur über von der Gemeinde ausgegebene Standrohre mit Wasserzählern zulässig (z. B. für Baustellen, Feste, befüllen von Schwimmbädern und Teichen).

Was ist zu tun?1) Telefonische Anfrage bei der Gemeindeverwaltung/Bauhof, ob ein Standrohr zum gewünschten Termin verfügbar ist     (Tel.: 0170/5642790)2) Füllen Sie das folgende Formular aus Ausgabebeleg für ein Standrohr (366 KB)3) Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 1.100,- €4) Abholung eines Standrohres im Bauhof, Mühlstr. 61

Nach Rückgabe des Standrohrs wird die Kaution mit dem gemessenen Wasserverbrauch (2,54/m³ zzgl. MwSt.)einer Aufwandspauschale von 90,- € und einem Mietpreis von 7,- € je angefangener Woche verrechnet.Sofern das bezogene Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, wird zusätzlich zur Wassergebührdie Schmutzwassergebühr (1,61/m³) berechnet.

Hinweise:- Bitte öffnen und spülen Sie den Hydranten vor dem Anschluss des Standrohres.- Der Wasserzähler ist vor Frost und Stößen zu schützen.- Ein Lösen oder Entfernen der Plombe ist gebührenpflichtig.- Das Wasser ist nur für Bauwasserzwecke zu verwenden.- Es ist kein Trinkwasser!

Wir weisen darauf hin, dass die nicht genehmigte Entnahme von Wasser aus Unter- und Überflurhydranten Diebstahl ist und von der Gemeinde strafrechtlich verfolgt wird!

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