Energieleitlinie

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 11.10.2022 die Energieleitlinie der Gemeinde Ötigheim beschlossen und somit einen weiteren wichtigen Baustein des kommunalen Energiemanagements in der Gemeinde verankert. Unter dem Leitsatz der Energieleitlinie „Wärme, Licht, Strom, Luft und Wasser werden in der erforderlichen Qualität während der erforderlichen Zeit mit geringstmöglichem Energieeinsatz bereitgestellt" sollen zukünftig alle Gebäude, Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der Verwaltung geführt und bewirtschaftet werden.

Die Energieleitlinie besteht aus mehreren Teilen, die sich an verschiedene Zielgruppen wenden:

Die Zuständigkeitsregeln (Teil A) legen die Verantwortlichkeiten für den Bereich Energieeffizienz fest.
Die Betriebsanweisungen (Teil B) umfassen die Regeln für den Betrieb der haustechnischen Anlagen. Sie werden für alle Dienststellen eingeführt.
Die Verhaltensregeln (Teil C) zeigen allen Nutzern der gemeindeeigenen Liegenschaften auf, wie sie mit ihrem Verhalten zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen können.

Die Energieleitlinie ist bindend für alle Beschäftigten der Gemeinde Ötigheim und für alle Nutzer von kommunalen Gebäuden und technischen Anlagen. Als Nutzer kommunaler Gebäude gelten neben den Beschäftigten grundsätzlich alle externen Nutzer, denen ein kommunales Gebäude überlassen wird und für dessen Betriebskosten die Gemeinde Ötigheim aufkommt, beziehungsweise dessen Kosten pauschal berechnet werden. Dies betrifft unter anderem Schulen, Hallen, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Auch externe Dienstleister, die im Auftrag der Gemeinde Ötigheim tätig sind, sind zur Einhaltung verpflichtet.

Energieleitlinie (353 KB)
Anlage zur Energieleitlinie (60 KB)

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