Benutzungsgebühren
Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen.
Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.










