Benutzungsgebühren
Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte der
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen - Stand: 02.07.2025 (3 MB).
Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.










