Benutzungsgebühren 2024/25

Über 3 Jahren Erstkind € / Monat Zweitkind € / Monat
Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 174,00 €  87,00 €
Kindergarten mit Ganztagesbetreuung ohne Mittagessen 263,00 € 131,50 €
Flexible Ganztagesbetreuung ( 3 Tage verlängerte Öffnungszeiten, 2 Tage Ganztagesbetreuung), ohne Mittagessen 229,00 €  114,50 €
Waldkindergarten 200,00 € 100,00 €
Unter 3 Jahren Erstkind € / Monat Zweitkind € / Monat
Kleinkindgruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 307,00 € 153,50 €
Kleinkind Ganztagesbetreuung, ohne Mittagessen 398,00 € 199,00 €
Flexible Ganztagesbetreuung ( 3 Tage verlängerte Öffnungszeiten, 2 Tage Ganztagesbetreuung), ohne Mittagessen 371,00 € 185,50 €

Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.

Mittagessen

Die Kostenpauschale beträgt für
 
1 Mittagessen/Woche = 16,52 €/Monat
2 Mittagessen/Woche = 33,04 €/Monat
3 Mittagessen/Woche = 49,56 €/Monat
4 Mittagessen/Woche = 66,08 €/Monat
5 Mittagessen/Woche = 82,60 €/Monat
 
Bei Einzelteilnahmen am Mittagessen, die in Ausnahmefällen möglich ist, beträgt der Kostenanteil 4,13 € pro Mahlzeit.
Das Mittagessen ist bei der Ganztagesbetreuung an 5 Tagen/Wochen verpflichtend. Die Gebühr beträgt monatlich 82,60 €.
Bei der Flexiblen Ganztagesbetreuung besteht die Möglichkeit an 5 Tagen/Woche oder an den 2 ganzen Tagen Mittagessen zu buchen.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (893 KB)

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