Benutzungsgebühren 2022/23

Über 3 Jahren Erstkind € / Monat Zweitkind € / Monat
Regelgruppe 122,00 €  61,00 €
Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 149,00 €  74,50 €
Kindergarten mit Ganztagesbetreuung ohne Mittagessen 251,00 € 125,50 €
Flexible Ganztagesbetreuung ( 3 Tage verlängerte Öffnungszeiten, 2 Tage Ganztagesbetreuung), ohne Mittagessen 206,00 €  103,00 €
Unter 3 Jahren Erstkind € / Monat Zweitkind € / Monat
Kleinkindgruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 264,00 € 132,00 €
Kleinkind Ganztagesbetreuung, ohne Mittagessen 379,00 € 189,50 €
Flexible Ganztagesbetreuung ( 3 Tage verlängerte Öffnungszeiten, 2 Tage Ganztagesbetreuung), ohne Mittagessen 335,00 € 167,50 €

Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.

Mittagessen

Die Kostenpauschale beträgt für
 
1 Mittagessen/Woche = 14,28 €/Monat
2 Mittagessen/Woche = 28,56 €/Monat
3 Mittagessen/Woche = 42,84 €/Monat
4 Mittagessen/Woche = 57,12 €/Monat
5 Mittagessen/Woche = 71,40 €/Monat
 
Bei Einzelteilnahmen am Mittagessen, die in Ausnahmefällen möglich ist, beträgt der Kostenanteil 3,57 € pro Mahlzeit.
Das Mittagessen ist bei der Ganztagesbetreuung an 5 Tagen/Wochen verpflichtend. Die Gebühr beträgt monatlich 71,40 €.
Bei der Flexiblen Ganztagesbetreuung besteht die Möglichkeit an 5 Tagen/Woche oder an den 2 ganzen Tagen Mittagessen zu buchen.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (785 KB)

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