Benutzungsgebühren 2020/21
Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.
Mittagessen
Die Kostenpauschale beträgt für
1 Mittagessen/Woche = 12,60 €/Monat
2 Mittagessen/Woche = 27,20 €/Monat
3 Mittagessen/Woche = 40,80 €/Monat
4 Mittagessen/Woche = 54,40 €/Monat
5 Mittagessen/Woche = 68,00 €/Monat
Bei Einzelteilnahmen am Mittagessen, die in Ausnahmefällen möglich ist, beträgt der Kostenanteil 3,40 € pro Mahlzeit.
Das Mittagessen ist bei der Ganztagesbetreuung an 5 Tagen/Wochen verpflichtend. Die Gebühr beträgt monatlich 68,00 €.
Bei der Flexiblen Ganztagesbetreuung besteht die Möglichkeit an 5 Tagen/Woche oder an den 2 ganzen Tagen Mittagessen zu buchen.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (3,2 MB)