Benutzungsgebühren 2023/24

Über 3 Jahren Erstkind € / Monat Zweitkind € / Monat
Regelgruppe 132,00 €  66,00 €
Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 162,00 €  81,00 €
Kindergarten mit Ganztagesbetreuung ohne Mittagessen 272,00 € 136,00 €
Flexible Ganztagesbetreuung ( 3 Tage verlängerte Öffnungszeiten, 2 Tage Ganztagesbetreuung), ohne Mittagessen 224,00 €  112,00 €
Unter 3 Jahren Erstkind € / Monat Zweitkind € / Monat
Kleinkindgruppe mit verlängerten Öffnungszeiten 286,00 € 143,00 €
Kleinkind Ganztagesbetreuung, ohne Mittagessen 411,00 € 205,50 €
Flexible Ganztagesbetreuung ( 3 Tage verlängerte Öffnungszeiten, 2 Tage Ganztagesbetreuung), ohne Mittagessen 363,00 € 181,50 €

Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.

Mittagessen

Die Kostenpauschale beträgt für
 
1 Mittagessen/Woche = 15,20 €/Monat
2 Mittagessen/Woche = 30,40 €/Monat
3 Mittagessen/Woche = 45,60 €/Monat
4 Mittagessen/Woche = 60,80 €/Monat
5 Mittagessen/Woche = 76,00 €/Monat
 
Bei Einzelteilnahmen am Mittagessen, die in Ausnahmefällen möglich ist, beträgt der Kostenanteil 3,80 € pro Mahlzeit.
Das Mittagessen ist bei der Ganztagesbetreuung an 5 Tagen/Wochen verpflichtend. Die Gebühr beträgt monatlich 76,00 €.
Bei der Flexiblen Ganztagesbetreuung besteht die Möglichkeit an 5 Tagen/Woche oder an den 2 ganzen Tagen Mittagessen zu buchen.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (879 KB)

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