Benutzungsgebühren 2021/22
Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.
Mittagessen
Die Kostenpauschale beträgt für
1 Mittagessen/Woche = 13,88 €/Monat
2 Mittagessen/Woche = 27,76 €/Monat
3 Mittagessen/Woche = 41,64 €/Monat
4 Mittagessen/Woche = 55,52 €/Monat
5 Mittagessen/Woche = 69,40 €/Monat
Bei Einzelteilnahmen am Mittagessen, die in Ausnahmefällen möglich ist, beträgt der Kostenanteil 3,47 € pro Mahlzeit.
Das Mittagessen ist bei der Ganztagesbetreuung an 5 Tagen/Wochen verpflichtend. Die Gebühr beträgt monatlich 69,40 €.
Bei der Flexiblen Ganztagesbetreuung besteht die Möglichkeit an 5 Tagen/Woche oder an den 2 ganzen Tagen Mittagessen zu buchen.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (265 KB)