Benutzungsgebühren 2022/23
Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, die im Besitz des Landesfamilienpasses sind, bezahlen auf Antrag für ihre Kinder die Zweitkindergebühr.
Mittagessen
Die Kostenpauschale beträgt für
1 Mittagessen/Woche = 14,28 €/Monat
2 Mittagessen/Woche = 28,56 €/Monat
3 Mittagessen/Woche = 42,84 €/Monat
4 Mittagessen/Woche = 57,12 €/Monat
5 Mittagessen/Woche = 71,40 €/Monat
Bei Einzelteilnahmen am Mittagessen, die in Ausnahmefällen möglich ist, beträgt der Kostenanteil 3,57 € pro Mahlzeit.
Das Mittagessen ist bei der Ganztagesbetreuung an 5 Tagen/Wochen verpflichtend. Die Gebühr beträgt monatlich 71,40 €.
Bei der Flexiblen Ganztagesbetreuung besteht die Möglichkeit an 5 Tagen/Woche oder an den 2 ganzen Tagen Mittagessen zu buchen.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (785 KB)