Eigenbetrieb Wasserversorgung

Wirtschaftsplan 2025

Der Gemeinderat hat am 22.01.2025 aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes von Baden-
Württemberg in der Fassung vom 08.01.1992, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 12.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 98) und der §§ 1 bis 5 der dazu ergangenen Eigenbetriebsverordnung
vom 22.10.2020 (GBl. S. 827) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 12.11.2024 (GBl. 2024, Nr. 98) folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

Satzung zum Wirtschaftsplan 2025

§ 1
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt: EUR
Erfolgsplan  
Erträge 1.031.000
Aufwendungen -984.200
Jahresergebnis 46.800
Liquiditätsplan  
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 982.000
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -734.200
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 247.800
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 55.500
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -839.000
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -783.500
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -535.700
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 839.000
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -263.500
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 575.500
Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres 39.800
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
wird festgesetzt auf
839.000
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
500.000

Download:
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025 (470 KB)

Jahresabschluss 2023

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2025 den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wie folgt festgestellt:

Feststellung des Jahresabschlusses EUR
1. Erfolgsrechnung
1.1 Summe Erträge
787.438,45
1.2 Summe Aufwendungen - 690.245,19
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) + 97.193,26
  nachrichtlich:  
  Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere
Fehlbetragsabdeckung
0,00
  Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere
Überschussabführung
0,00
2. Liquiditätsrechnung
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit
+ 288.953,83
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit
- 908.500,93
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
- 619.547,10
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
+ 1.740.045,52
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)
+ 1.120.498,42
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen
Einzahlungen und Auszahlungen
- 810.611,86
3.
Bilanzsumme 6.498.912,29
Verwendung des Jahresüberschusses/ Behandlung des Jahresfehlbetrags
Verwendung des Jahresüberschusses
a) Verrechnung mit Verlustvortrag
12.287,79
b) Einstellung in Rücklagen 0,00
c) Abführung an den Haushalt der Gemeinde 0,00
d) Vortrag auf neue Rechnung 79.905,47
Behandlung des Jahresfehlbetrags
a) Verrechnung mit Gewinnvortrag 0,00
b) Entnahme aus Rücklagen 0,00
c) Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde 0,00
d) Vortrag auf neue Rechnung 0,00


Download:
Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (490 KB)

Finanzen & Steuern

Detaillierte Angaben zu den Konten der Gemeindekasse

 
Sparkasse Rastatt Gernsbach
Kto.Nr.: 19 004 506
BLZ: 665 500 70
IBAN: DE 18 6655 0070 0019 0045 06
BIC: SOLADES1RAS

VR Bank Mittelbaden
Kto.Nr.: 10 154 00
BLZ: 665 623 00
IBAN: DE 97 6656 2300 0001 0154 00
BIC: GENODE61IFF

Volksbank pur 
Kto.Nr.: 33 82 702
BLZ: 661 900 00
IBAN: DE 21 6619 0000 0003 3827 02
BIC: GENODE61KA1