Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Wirtschaftsplan 2025

Satzung zum Wirtschaftsplan 2025

Der Gemeinderat hat am 22.01.2025 aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes von Baden-
Württemberg in der Fassung vom 08.01.1992, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 12.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 98) und der §§ 1 bis 5 der dazu ergangenen Eigenbetriebsverordnung
vom 22.10.2020 (GBl. 2020, S. 827) in Verbindung mit der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 98) folgenden Wirtschaftsplan
beschlossen:

§ 1
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt: EUR
Erfolgsplan  
Erträge 1.179.000
Aufwendungen -1.179.000
Jahresergebnis 0
Liquiditätsplan  
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 1.004.000
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -518.000
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 486.000
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.100
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -3.128.000
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.100.900
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -2.614.900
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.100.900
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -581.500
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.519.400
Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres -95.500
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
wird festgesetzt auf

3.100.900
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000

Download:
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2025 (453 KB)

Jahresabschluss 2023

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wie folgt festgestellt:

Feststellung des Jahresabschlusses EUR
1. Erfolgsrechnung
1.1 Summe Erträge
880.847,72
1.2 Summe Aufwendungen 882.188,59
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) - 1.340,87
  nachrichtlich:  
  Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere
Fehlbetragsabdeckung
0,00
  Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere
Überschussabführung
0,00
2. Liquiditätsrechnung
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit
+ 320.139,23
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit
- 1.964.873,08
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
- 1.644.733,85
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
+ 1.220.536,89
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)
- 424.196,96
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen
Einzahlungen und Auszahlungen
0,00
3.
Bilanzsumme 10.659.928,48
Verwendung des Jahresüberschusses/ Behandlung des Jahresfehlbetrags
Verwendung des Jahresüberschusses
a) Verrechnung mit Verlustvortrag
0,00
b) Einstellung in Rücklagen 0,00
c) Abführung an den Haushalt der Gemeinde 0,00
d) Vortrag auf neue Rechnung 0,00
Behandlung des Jahresfehlbetrags
a) Verrechnung mit Gewinnvortrag 1.340,87
b) Entnahme aus Rücklagen 0,00
c) Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde 0,00
d) Vortrag auf neue Rechnung 0,00


Download:
Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (484 KB)

Finanzen & Steuern

Detaillierte Angaben zu den Konten der Gemeindekasse

 
Sparkasse Rastatt Gernsbach
Kto.Nr.: 19 004 506
BLZ: 665 500 70
IBAN: DE 18 6655 0070 0019 0045 06
BIC: SOLADES1RAS

VR Bank Mittelbaden
Kto.Nr.: 10 154 00
BLZ: 665 623 00
IBAN: DE 97 6656 2300 0001 0154 00
BIC: GENODE61IFF

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Kto.Nr.: 33 82 702
BLZ: 661 900 00
IBAN: DE 21 6619 0000 0003 3827 02
BIC: GENODE61KA1