Kernhaushalt
Haushaltsplan 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweiligen geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 27.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
Haushaltssatzung
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | ||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt | EUR | |
1. | im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 15.042.111 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -16.292.618 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2.) von | -1.250.507 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.250.507 |
2. | im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 14.670.600 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -15.044.200 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
-373.600 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.989.900 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -5.905.800 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
1.084.100 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 710.500 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -276.500 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmitelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-276.500 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
424.000 |
§ 2 Kreditermächtigung | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird fesgestzt auf | 0 | |
§ 3 Verpflichtungsermächtigung | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahe mit Auszhalungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 | |
§ 4 Kassenkredite | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.200.000 | |
§ 5 Steuersätze | ||
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt | ||
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 350 v. H. |
2. | für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge | 350 v. H. |
Download:
Haushaltsplan 2024 (4,7 MB)
Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 09.05.2023 die Jahresrechnung 2021 gem. § 95b Gemeindeordnung (GemO) wie folgt festgestellt:
Feststellung der Jahresrechnung 2021
1. | Ergebnisrechnung | EUR |
1.1 |
Summe der ordentlichen Erträge | 12.610.583,86 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | - 11.703.386,41 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 907.197,45 |
1.4 | Außerordenltiche Erträge | -0,00 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | - 27.822,16 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | - 27.822,16 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 879.375,29 |
2. | Finanzrechnung | EUR |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus lauf. Verwaltungstätigkeit | 12.023.004,14 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus lauf. Verwaltungstätigkeit | - 10.678.202,64 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 1.344.801,50 |
2.4 | Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.862.006,09 |
2.5 | Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 5.638.550,47 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 2.776.544,38 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | - 1.431.742,88 |
2.8 | Summe Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.600.000,00 |
2.9 | Summe Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 167.883,83 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9) |
1.432.116,17 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
373,29 |
2.12 | Zahlungsmittelübeschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
517.377,86 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 769.163,71 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) |
517.751,15 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) |
1.286.914,86 |
3. | Bilanz | EUR |
3.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände | 34.015,82 |
3.2 | Sachvermögen | 36.230.514,51 |
3.3 | Finanzvermögen | 7.583.523,37 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 123.194,23 |
3.5 | Nettoposition | 0,00 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite Summe aus 3.1 bis 3.5) | 43.971.247,93 |
3.7 | Basiskapital | - 26.060.589,42 |
3.8 | Rücklagen | - 1.934.102,38 |
3.9 | Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 |
3.10 | Sonderposten | - 9.082.495,35 |
3.11 | Rückstellungen | 0,00 |
3.12 | Verbindlichkeiten | - 6.450.694,57 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzung | - 443.366,21 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | - 43.971.247,93 |
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 907.197,45 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Entnahme aus Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
Das Sonderergebnis in Höhe von - 27.822,16 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen.
Ermächtigungsübertragungen
Gemäß § 21 GemHVO werden Haushaltsansätze in Höhe von 1.705.109,32 Euro für Auszahlungen und 1.054.562,48 Euro für Investitionszuwendungen in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
Außer- und überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Soweit sich in der Jahresrechnung Planabweichungen ergeben, erteilt der Gemeinderat dazu die Zustimmung gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
Kalkulatorischer Zinssatz
Der kalkulatorische Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2021 mit 0,75 % angesetzt.
Überörtliche Prüfung
Die Jahresrechnung 2021 wird der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in Karlsruhe bereitgestellt.
Öffentliche Auslegung:
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird gem. § 95b Abs. 2 Satz 2 GemO ab dem 26.05.2023 bis einschließlich 06.06.2023 auf die Dauer von sieben Tagen im Rathaus, Zimmer 9, öffentlich ausgelegt. Die Jahresrechnung wird zudem auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Download:
Jahresrechnung 2021 (5 MB)