Kernhaushalt

Haushaltsplan 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweiligen geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 27.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Haushaltssatzung

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt EUR
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen  
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 15.042.111
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -16.292.618
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2.) von -1.250.507
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.250.507


2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen  
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 14.670.600
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -15.044.200
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-373.600
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6.989.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -5.905.800
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
1.084.100
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 710.500
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -276.500
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmitelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-276.500
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
424.000
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird fesgestzt auf 0
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahe mit Auszhalungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge 350 v. H.




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Haushaltsplan 2024 (4,7 MB)

Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 09.05.2023 die Jahresrechnung 2021 gem. § 95b Gemeindeordnung (GemO) wie folgt festgestellt:

Feststellung der Jahresrechnung 2021

1. Ergebnisrechnung EUR
1.1
Summe der ordentlichen Erträge 12.610.583,86
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 11.703.386,41
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 907.197,45
1.4 Außerordenltiche Erträge -0,00
1.5 Außerordentliche Aufwendungen - 27.822,16
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von - 27.822,16
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 879.375,29
2. Finanzrechnung EUR
2.1 Summe der Einzahlungen aus lauf. Verwaltungstätigkeit 12.023.004,14
2.2 Summe der Auszahlungen aus lauf. Verwaltungstätigkeit - 10.678.202,64
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.344.801,50
2.4 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.862.006,09
2.5 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 5.638.550,47
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) - 2.776.544,38
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) - 1.431.742,88
2.8 Summe Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.600.000,00
2.9 Summe Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 167.883,83
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9)
1.432.116,17
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende
des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
373,29
2.12 Zahlungsmittelübeschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Einzahlungen und Auszahlungen
517.377,86
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 769.163,71
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.11 und 2.12)
517.751,15 
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.286.914,86
3. Bilanz EUR
3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 34.015,82
3.2 Sachvermögen 36.230.514,51
3.3 Finanzvermögen 7.583.523,37
3.4 Abgrenzungsposten 123.194,23
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite Summe aus 3.1 bis 3.5) 43.971.247,93
3.7 Basiskapital - 26.060.589,42
3.8 Rücklagen - 1.934.102,38
3.9 Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten - 9.082.495,35
3.11 Rückstellungen 0,00
3.12 Verbindlichkeiten - 6.450.694,57
3.13 Passive Rechnungsabgrenzung - 443.366,21
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) - 43.971.247,93

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 907.197,45 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Entnahme aus Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
Das Sonderergebnis in Höhe von - 27.822,16 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen.

Ermächtigungsübertragungen
Gemäß § 21 GemHVO werden Haushaltsansätze in Höhe von 1.705.109,32 Euro für Auszahlungen und 1.054.562,48 Euro für Investitionszuwendungen in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
 
Außer- und überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Soweit sich in der Jahresrechnung Planabweichungen ergeben, erteilt der Gemeinderat dazu die Zustimmung gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
 
Kalkulatorischer Zinssatz
Der kalkulatorische Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2021 mit 0,75 % angesetzt.

Überörtliche Prüfung
Die Jahresrechnung 2021 wird der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in Karlsruhe bereitgestellt.
 
Öffentliche Auslegung:
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird gem. § 95b Abs. 2 Satz 2 GemO ab dem 26.05.2023 bis einschließlich 06.06.2023 auf die Dauer von sieben Tagen im Rathaus, Zimmer 9, öffentlich ausgelegt. Die Jahresrechnung wird zudem auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.


Download:
Jahresrechnung 2021 (5 MB)

Finanzen & Steuern

Detaillierte Angaben zu den Konten der Gemeindekasse

 
Sparkasse Rastatt Gernsbach
Kto.Nr.: 19 004 506
BLZ: 665 500 70
IBAN: DE 18 6655 0070 0019 0045 06
BIC: SOLADES1RAS

VR Bank Mittelbaden
Kto.Nr.: 10 154 00
BLZ: 665 623 00
IBAN: DE 97 6656 2300 0001 0154 00
BIC: GENODE61IFF

Volksbank pur 
Kto.Nr.: 33 82 702
BLZ: 661 900 00
IBAN: DE 21 6619 0000 0003 3827 02
BIC: GENODE61KA1