Schulen und Kindertageseinrichtungen

Falls Sie mit Ihren Kindern umziehen, sollten Sie daran denken, die Kinder von der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung abzumelden und an der neuen Schule bzw. Kindertageseinrichtung anzumelden, wenn durch den Umzug ein Wechsel dieser Einrichtungen notwendig wird.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 04.10.2023 freigegeben.

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)