Sie erhalten eine Aufforderung zur Abgabe von Auskünften über Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen und/oder zur Vorlage von entsprechenden Unterlagen.
Sie reichen die angeforderten Nachweise bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein.
Die Aufsichtsbehörde prüft die Auskünfte und Unterlagen.
Sie erhalten eine Mitteilung nach Abschluss der Prüfung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Je nach Anforderung durch die Aufsichtsbehörde
Bei Fragen erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Landesrecht Baden-Württemberg (Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)