Leistungen

Extremismus- und Kriminalprävention – Datenbank nutzen

Sie können

  • sich informieren, was im Land Baden-Württemberg getan wird,
  • Impulse für eigene Ideen bekommen und
  • nach Referentinnen und Referenten für Fortbildungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen recherchieren.

Die eingerichtete Datenbank befindet sich im permanenten Aufbau und lebt von ihrer Vielfalt. Sollten Sie ein Projekt oder sich als Referent dort bewerben wollen, tragen Sie sich ein. Finden Sie keine passende Referentin oder keinen passenden Referenten oder haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle telefonisch.

Die Datenbank ist ein Projekt des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) und der Gemeinsamen Zentralstelle Kommunalen Kriminalprävention (GeZ KKP).

Zuständige Stelle

Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) [Landeskriminalamt Baden-Württemberg]

Hausanschrift

Taubenheimstraße 85

70372 Stuttgart

Telefon

0711/279-4556

E-Mail

Kontakt@konex.bwl.de

Fax

0711 5401 3355

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie suchen Informationen oder möchten ein Projekt im entsprechenden Themenbereich bewerben oder sich als Referentin oder Referent zur Verfügung stellen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie sich als Referentin/Referent oder Ihr Projekt eintragen möchten:
    • Registrieren Sie sich auf www.praeventionsdatenbank-bw.de
    • Anschließend schaltet Sie die zuständige Stelle frei. Sie erhalten eine entsprechende Nachricht.
    • Sie können eintragen, wofür Sie werben wollen.
    • Dieser Eintrag wird geprüft, um ihn dann zu veröffentlichen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht
  • Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten per Mail an kontakt@konex.bwl.de veranlassen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • bei der Nutzung der Datenbank und Registrierung: keine
  • bei der Buchung von Referentinnen oder Referenten können Kosten entstehen. Informieren Sie sich bei der/dem jeweiligen Referentin/Referenten.

Bearbeitungsdauer

  • Freischaltung der Registrierung: fünf Werktage
  • Freischaltung Ihres Beitrags: zehn Werktage

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

01.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)