Extremismus- und Kriminalprävention – Datenbank nutzen
Sie können
- sich informieren, was im Land Baden-Württemberg getan wird,
- Impulse für eigene Ideen bekommen und
- nach Referentinnen und Referenten für Fortbildungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen recherchieren.
Die eingerichtete Datenbank befindet sich im permanenten Aufbau und lebt von ihrer Vielfalt. Sollten Sie ein Projekt oder sich als Referent dort bewerben wollen, tragen Sie sich ein. Finden Sie keine passende Referentin oder keinen passenden Referenten oder haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle telefonisch.
Die Datenbank ist ein Projekt des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) und der Gemeinsamen Zentralstelle Kommunalen Kriminalprävention (GeZ KKP).
Zuständige Stelle
Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) [Landeskriminalamt Baden-Württemberg]
Hausanschrift
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon
0711/279-4556
Fax
0711 5401 3355
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie suchen Informationen oder möchten ein Projekt im entsprechenden Themenbereich bewerben oder sich als Referentin oder Referent zur Verfügung stellen.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie sich als Referentin/Referent oder Ihr Projekt eintragen möchten:
- Registrieren Sie sich auf www.praeventionsdatenbank-bw.de
- Anschließend schaltet Sie die zuständige Stelle frei. Sie erhalten eine entsprechende Nachricht.
- Sie können eintragen, wofür Sie werben wollen.
- Dieser Eintrag wird geprüft, um ihn dann zu veröffentlichen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht
- Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten per Mail an kontakt@konex.bwl.de veranlassen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- bei der Nutzung der Datenbank und Registrierung: keine
- bei der Buchung von Referentinnen oder Referenten können Kosten entstehen. Informieren Sie sich bei der/dem jeweiligen Referentin/Referenten.
Bearbeitungsdauer
- Freischaltung der Registrierung: fünf Werktage
- Freischaltung Ihres Beitrags: zehn Werktage
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
01.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg