Jagdverpachtung

In Ötigheim gibt es zwei Jagdbögen mit insgesamt 955 ha bejagbarer Fläche. 60% der Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ötigheim (Eigenjagdbezirk). 40% der Fläche sind private Grundstücke (Gemeinschaftlicher Jagdbezirk). Die Eigentümer der privaten Grundstücke sind kraft Gesetzes Mitglieder der "Jagdgenossenschaft Ötigheim". Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde durch Satzung für unbestimmte Zeit auf den Gemeinderat übertragen.

Umgang mit Wildschäden

Die Jagdpächter tragen durch regulierte Wildbestände und Schutzmaßnahmen dafür Sorge, dass Wildschäden erst gar nicht entstehen oder so weit wie möglich eingedämmt werden. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass auf privaten Grundstücken Wildschäden entstehen.

Bei einem Wildschaden wenden Sie sich bitte zeitnah an die Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt zu den Jagdpächtern, welche den Schaden in Abstimmung mit dem Geschädigten umgehend beheben. Bei größeren Schäden kann ein anerkannter Wildschadenschätzer hinzugezogen werden.

Informationsblatt über die Wildschadensregelung (30 KB)

Aufgrund der Regelungen zum Wildschadensersatz empfehlen wir den Grundstücksbesitzern ihre Streuobstwiesen 1-3 Mal im Jahr zu mähen und dies mit Lichtbildern und Zeitstempeln zu dokumentieren. So kann im Zweifelsfall der Nachweis schnell und nachprüfbar erbracht und die Möglichkeit der Schadensersatzpflicht gewahrt werden.

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