Streuobst

Streuobstbestände sind ein Natur- und Kulturgut Baden-Württembergs.

Fachwissen und tatkräftiges Handeln sind nötig, um sie zu erhalten.

Die fachgerechte Bewirtschaftung der Bäume und der darunter befindlichen Wiese sind Voraussetzung für artenreiche Streuobstbestände.

Die Kombination von großkronigen, starkwüchsigen und hochstämmigen Bäumen mit Offenland zählt zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa.

In Baden-Württemberg gibt es im europäischen Vergleich viel Streuobst und die größten zusammenhängenden Streuobstbestände. Deshalb hat man hier eine besondere Verantwortung für ihren Erhalt.

Das Land setzt sich dafür auch auf politischer Ebene ein.

Vertiefende Informationen

Im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie zahlreiche Informationen rund um Streuobst. Hier sind auch die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes für Sie zusammengetragen.

Die Förderung Baumschnitt-Streuobst (2020 bis 2025) wird aus Landesmittel finanziert.
Bis Juli 2020 konnten auch Privatpersonen für das über fünf Jahre angelegte Förderprogramm bei den zuständigen Regierungspräsidien Sammelanträge einreichen (mindestens 3 Personen, mindestens 100 Bäume).
Wenn die Fördermaßnahme im Jahr 2025 fortgeführt und Sie erneut Anträge stellen können, erfahren Sie dies hier.

Freigabevermerk

10.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)