Frauen

In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen darüber,

  • wo Frauen, die Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung geworden sind oder befürchten, Opfer zu werden, Hilfe und Unterstützung erhalten und
  • wie Sie sich davor schützen können.

Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen oder einer Bedrohung ausgesetzt, rufen Sie schnellst möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

29.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)