Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Er ist ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird und als Hilfsmittel bei der Wertermittlung von Immobilien dient. 

Deshalb muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des jeweiligen Objekts bewertet werden. Berücksichtigt man die besonderen Eigenschaften eines Grundstücks, können die Abweichungen vom Bodenrichtwert durchaus erheblich sein.

Der Bodenrichtwert für Bauland wird mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB) und bildet die Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Grundlage für die Bestimmung des Bodenrichtwerts sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweiten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.

Bekanntmachung zu den Bodenrichtwerten:

Bekanntmachung zu den Bodenrichtwerten für die Gemeinden im Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses Rastatt, Stichtag 01. Januar 2022 (173 KB)
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwerte einsehen:

Die Bodenrichtwerte können Sie direkt über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg BORIS-BW abrufen oder
über die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses einsehen (Herrenstraße 15, Zimmer 4.14/4.15, während der Geschäftszeiten)
 Bei Fragen zur Grundsteuer B, zum Beispiel der Feststellungserklärung oder allgemeine Fragen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Rastatt . Der Gutachterausschuss kann hierzu keine Angaben machen.

Weitere Informationen:

Wer Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwertangaben oder ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie benötigt, kann sich an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rastatt in der Herrenstraße 15 wenden (per E-Mail an: gutachterausschuss@rastatt.de). 

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