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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (PDF|80 KB) ist mindestens zwei Wochen vor dessen Beginn per E-Mail an reservierungen@oetigheim.de von Personen einzureichen, die anlässlich eines besonderen Anlasses Speisen und/oder Getränke entgegen einer Gegenleistung anbieten.
Die Gebühren belaufen sich auf 25 € pro Veranstaltung.

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