Leistungen

Hausmüll entsorgen

Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen. Auch Altbatterien und Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restabfall.
Elektroaltgeräte und Altbatterien aus privaten Haushalten können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, z.B. Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Außerdem nehmen rücknahmepflichtige Händler kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 cm grundsätzlich auch ohne Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurück. Größere Geräte können Sie beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts beim Händler zurückgeben oder mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.

Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.

Hinweis: Für Gewerbeabfälle gelten besondere Regelungen.

Onlineantrag und Formulare

  • Mein AWB Onlineportal des Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Rastatt

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung bzw. Abfallberatung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

  • die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

13.10.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)