Rücksichtnahme während der Brut- und Setzzeit
Mit dem Beginn des Frühlings und dem Anstieg der Temperaturen hat auch die Brut- und Setzzeit in unserer heimischen Natur begonnen. Von Anfang März bis Mitte Juli ziehen viele Wildtiere, darunter Vögel, Feldhasen und Rehwild, ihren Nachwuchs auf. In dieser empfindlichen Phase benötigen sie besonderen Schutz und möglichst ungestörte Rückzugsorte.
Die Gemeinde Ötigheim bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Rücksichtnahme bei Arbeiten im Garten, auf Grundstücken sowie bei allgemeinen Tätigkeiten im Außenbereich. Besonders Mäharbeiten auf Wiesen und Rasenflächen sollten während dieser Zeit mit Umsicht und nur nach sorgfältiger Kontrolle der Fläche durchgeführt werden, um Nester oder Jungtiere nicht zu gefährden. Auch beim Einsatz von Mährobotern oder Motorsensen ist Achtsamkeit gefragt. Schnittarbeiten an Bäumen und Hecken sollten möglichst vermieden oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist der radikale Rückschnitt von Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September untersagt, um brütende Vögel und andere geschützte Arten nicht zu stören.
Mit einfachen Maßnahmen können wir alle dazu beitragen, den Fortbestand unserer heimischen Tierwelt zu sichern und die Artenvielfalt in unserer Gemeinde zu bewahren. Für Ihre Rücksicht und Mithilfe danken wir Ihnen herzlich.












