Schreiben zum Smart-Meter
Die Deutsche Messwesen GmbH versendet derzeit Schreiben, die zum Einbau eines Smart Meters innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, sich dadurch nicht unter Druck setzen zu lassen und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Die Deutsche Messwesen GmbH ist nur ein Anbieter von vielen weiteren.
Eine Einbaupflicht besteht derzeit nur für bestimmte Haushalte, beispielsweise bei einem hohen Stromverbrauch oder beim Betrieb einer Wärmepumpe beziehungsweise einer Photovoltaikanlage. Auch bei als kostenlos beworbenen Angeboten können laufende Kosten entstehen.
Der Einbau kann außerdem durch geeignete Fachfirmen erfolgen. Nach Auskunft eines weiteren Sachverständigen sind auch Angebote ohne zusätzliche jährliche Kosten möglich. Ein Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
Weitere Informationen: www.vz-bw.de/node/13275.












