Weitere Verbesserungen für den Reisigsammelplatz
Bernd Karle verstärkt das Aufsichtsteam und ist weiterer Ansprechpartner vor Ort
Seit vielen Jahren steht den Ötigheimer Bürgerinnen und Bürgern, für die Entsorgung des Grünabfalles aus dem häuslichen Bereich, der Reisigsammelplatz im Gewann Bruch zur Verfügung. Im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens musste der Betrieb des Reisigsammelplatz mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung durch das Landratsamt Rastatt genehmigt werden.
Im Zuge der behördlichen Genehmigung wurden auch viele Verbesserungsmaßnahmen wie z.B. Verbesserung der Zufahrt und Umfahrung mit Asphalt, neue Toranlage, Container und Podest für Grünschnitt usw. durchgeführt.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält verschiedene Nebenbestimmungen und Auflagen. Unter anderem muss der angelieferte Grünschnitt durch entsprechendes Personal kontrolliert werden. Dies hauptsächlich vor dem Hintergrund, dass die Anlage ausschließlich privaten Nutzern zur Verfügung steht und die Anlieferung von gewerblichen Grünabfällen bzw. auswärtigen Nutzern verboten ist.
Bernd Karle ergänzt das Aufsichtsteam als Ansprechpartner vor Ort
Bisher ist als einziger Ansprechpartner vor Ort Matthias Lehmann verantwortlich und zuständig für die Einhaltung der bestehenden Benutzungsordnung für den Reisigsammelplatz und sofern notwendig, auch gerne bereit für Hilfestellungen/Unterstützung beim Abladen der Grünabfälle zu leisten.
Mit Bernd Karle konnte ergänzend ein weiterer Mitarbeiter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für diese wichtige Aufgabe gewonnen werden. Bernd Karle und Matthias Lehmann werden ab sofort abwechselnd zu den umfangreichen Öffnungszeiten des Reisigsammelplatzes als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen.
Wir wünschen unserem neuen Mitarbeiter Bernd Karle einen guten Start und viel Spaß bei seiner neuen Aufgabe.
Einhaltung Benutzungsordnung
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Inhalt der bestehenden Benutzungsordnung hinweisen. Danach können Benutzer der Anlage nur Einwohner der Gemeinde Ötigheim sein. Die angelieferten Mengen an Gartenabfällen müssen aus eigenen Grundstücken stammen, die auf der Gemarkung Ötigheim liegen. Die Anlieferung von Grünabfällen von Geschäfts- und Gewerbebetrieben sowie aus Gärtnereien und landwirtschaftlichen Betrieben ist nicht gestattet.
Auf dem Lagerplatz dürfen nur folgende Abfälle gelagert werden:
Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Wurzelstöcke, Laub, Rasenschnitt, Blumen, Grünpflanzen und Rinden. Das Anliefern von Ästen bzw. Stämmen mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm ist grundsätzlich untersagt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.