Neues Tempolimit in Ötigheim
Schulwegekonzept in Ötigheim ermöglicht Tempo 30
Nachdem die Straßenverkehrsordnung Ende 2024 geändert wurde, hatten die Kommunen die Möglichkeit, an hochfrequentierten Schulwegen Tempo 30 anzuordnen bzw. einzuführen.
Diese Chance nutzte die Gemeinde Ötigheim und ging mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rastatt ins Gespräch um die Gegebenheiten vor Ort mit den neuen gesetzlichen Regelungen abzugleichen. Aufgrund des vorliegenden Schulwegekonzepts der Gemeinde Ötigheim entlang der Kreisstraßen, konnte von dieser neuen Regelung Gebrauch gemacht werden und von bisher Tempo 50 auf 30 reduziert werden.
Passend zum Schulbeginn wurden die neuen Schilder durch die vom Landratsamt beauftragte Firma Swarco entlang der Kreisstraßen K3717 und K3718 am Freitag, 12.09.2025 angebracht. Dies vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeit bei Kreisstraßen beim Landratsamt liegt. Entlang von ausgewiesenen Schulwegen sind freie Gehwege vorausgesetzt, daher wird die Gemeinde Ötigheim die Gehwegparker entlang der Schulwege künftig mit einer "Gelben Karten-Aktion" darauf hinweisen, künftig nicht mehr auf dem Gehweg zu parken, sondern am Straßenrand. Hierüber informieren wir rechtzeitig.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit dieser neuen gesetzlichen Regelung und mit Unterstützung des Landratsamts, Straßenverkehrsstelle, nun beinahe flächendeckend Tempo 30 im ganzen Ort haben. Damit haben wir die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft.














