Landratsamt Rastatt informiert:
Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln
Für alle Geflügelhaltungen auf den Gemarkungen der nachfolgend genannten Gemeinden oder Ortsteilen des Landkreises Rastatt (siehe Karte am Ende der Allgemeinverfügung in der unten angehängten pdf-Datei):
Au am Rhein,
Elchesheim-Illingen,
Hügelsheim,
Iffezheim,
Lichtenau,
Rastatt-Ottersdorf,
Rastatt-Plittersdorf,
Rheinmünster,
Steinmauern,
Rastatt-Wintersdorf,
wird für Geflügel im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Geflügelpest-Verordnung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) die Aufstallung angeordnet. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Haltungen.
Ötigheim ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht betroffen, dennoch rät das Landratsamt die Tiere
- in geschlossenem Stall halten oder
- den Auslauf mit Dach oder
- den Auslauf mit einem Netz mit Maschengröße von max. 2,5 cm
vor dem Eindringen von Wildvögeln schützen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Landratsamtes.












