Hauptschule und Werkrealschule

Hauptschulen/Werkrealschulen fördern praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen in besonderem Maße. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss des Bildungsweges.

Zu den individuellen Förderungen der Schülerinnen und Schüler gehören

  • die Stärkung der Basiskompetenzen, vor allem in den Klassen 5 und 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • Lernstandserhebungen in Klasse 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Vergleichsarbeiten VERA 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mit anschließenden Fördermaßnahmen
  • der Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, um den individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen einzelner Schüler innerhalb einer Klasse gerecht zu werden

Darüber hinaus zählt die intensive Berufswegeplanung mit vielfältigen Praxiserfahrungen in allen Klassenstufen zu den Leitprinzipien der Hauptschule/Werkrealschule. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung, die ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit entspricht.

In Klasse 7 der Hauptschule/Werkrealschule wird die Kompetenzanalyse “Profil AC (Assessment-Center) an Schulen“ durchgeführt. Auf der Grundlage des Ergebnisses wird die Förderung der Kompetenzen intensiviert, die für die Ausbildungsreife erforderlich sind. Ziel ist, das Potenzial und die Handlungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern deutlich zu erweitern. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang in eine duale Berufsausbildung sichergestellt werden.

  • In der Haupt- und Werkrealschule werden von Klasse 5 bis Klasse 10 Noten vergeben.
  • Es werden Halbjahresinformationen zum Schulhalbjahr und Zeugnisse am Ende eines jeden Schuljahres ausgehändigt.
  • In den Abschlussklassen 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler Halbjahreszeugnisse zum Schulhalbjahr sowie Prüfungszeugnisse am Ende des Schuljahres.

Der Hauptschulabschluss kann am Ende von Klasse 9 oder am Ende von Klasse 10 erworben werden. Der Hauptschulabschluss ermöglicht

  • die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  • den Besuch einer weiterführenden beruflichen Schule.

Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden. Der Werkrealschulabschluss berechtigt

  • zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang,
  • zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule,
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs, in die beruflichen Gymnasien sowie in die gymnasiale Oberstufe von Gemeinschaftsschulen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Für die Schülerinnen und Schüler gilt der Bildungsplan 2016, der im Schuljahr 2016/2017 eingeführt wurde. Seitdem werden ab Klasse 7 folgende Wahlpflichtfächer unterrichtet:

  • Technik
  • Alltagskultur, Ernährung, Soziales

Unter dem Link Bildungsplan können Sie entnehmen, welcher Bildungsplan dem Unterricht in der jeweiligen Klassenstufe zugrunde liegt.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

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Landesrecht Baden-Württemberg
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