Änderungen im Gaststätten- und Gewerberecht
1. Änderung der Sperrzeit
Durch die Elfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Gaststättenver-
ordnung vom 10.11.2009 gelten ab 01. Januar 2010 folgende Regelungen:
§ 9 GastV
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche
Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr. In der Nacht zum Samstag und
Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit
um 0 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr.
In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum
Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Satz 1 gilt nicht für
Spielhallen.
2. Alkoholverbotsgesetz
Durch das Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren (Alkoholverkaufsverbotsgesetz) vom 10.11.2009 gelten ab 01.03.2010 folgende Regelungen:
► In Verkaufsstellen dürfen alkoholische Getränke in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr
nicht mehr verkauft werden (§ 3a Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg)
► In Betrieben nach dem Gaststättengesetz ist es verboten, alkoholische Getränke
in einer Weise anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, dem Alkoholmissbrauch oder übermäßigem Alkoholkonsum Vorschub zu leisten (§ 2 Landesgaststättengesetz)