Die im oben genannten Zeitraum beantragten Dokumente können im Rathaus, Sachbereich Bürgerservice, Zimmer 1, abgeholt werden.
Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen!
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit) können Sie auch eine andere Person zur Abholung Ihres Personalausweises oder Reisepasses schriftlich beauftragen.
Auch hier ist die Vorlage des bisher ausgestellten Dokuments erforderlich.
Achtung: Antragsteller eines neuen Personalausweises (nPA) im Scheckkartenformat sollten darauf achten, dass sie den Personalausweis erst nach Erhalt des PIN-Briefes abholen. Andernfalls kann der neue Personalausweis nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt werden!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung:
Tel.: 07222/ 91 97 – 11, Frau Bauer / Frau Wingert
