Die im oben genannten Zeitraum beantragten Dokumente können im Rathaus, Sachbereich Bürgerservice, Zimmer 1, abgeholt werden.
Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen!
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Gebrechlichkeit) können Sie auch eine andere Person zur Abholung Ihres Personalausweises oder Reisepasses schriftlich beauftragen.
Auch hier ist die Vorlage des bisher ausgestellten Dokuments erforderlich.