Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt Gehe zum Servicebereich
Kopfgrafik: Impressionen aus Ötigheim
Login
zur Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Unsere Gemeinde
    • Ortsplan
    • Kinder, Jugend, Familie
    • Wohnen und Bauen
    • Senioren
    • Gesundheit und Soziales
    • Kirchen
    • Partnerschaften 
    • Im Notfall
    • Service
    • Impressionen
  • Bürgerinfo
    • Rathaus
    • Sichere Kommunikation
    • Formulare
    • Kommunalpolitik
    • E-Bürgerdienste
    • Satzungen
    • Finanzen & Steuern
    • Gemeindewald
    • Neubürgerinfo 
    • Abfallentsorgung
    • Fundbüro 
    • Bodenrichtwerte
  • Freizeit & Kultur
    • Freilichtbühne 
    • Veranstaltungen
    • Vereine 
    • Grillhütte
    • Ferienspaß 
    • Öffentliche Einrichtungen 
    • Gaststätten und Übernachtungen 
    • Volkshochschule 
    • Bücherbus
    • Freizeitgestaltung
  • Wirtschaft & Handel
    • Branchenverzeichnis
    • Wirtschaftsstandort
    • Gewerbegebiete
    • Wirtschaftsförderung
    • Gewerbestammtisch
Schnellsuche
  • Startseite
    • Gemeinde
    • Bürgerinfo
      • Rathaus
      • Sichere Kommunikation
      • Formulare
      • Kommunalpolitik
      • E-Bürgerdienste
      • Satzungen
      • Finanzen & Steuern
      • Gemeindewald
      • Neubürgerinfo 
      • Abfallentsorgung
      • Fundbüro 
      • Bodenrichtwerte
        • Bebaute Grundstücke
        • Unbebaute Grundstücke
    • Freizeit & Kultur
    • Wirtschaft & Handel
  • Startseite |
  • Inhalt |
  • Impressum
Sie befinden sich hier:
Startseite Bürgerinfo Bodenrichtwerte

Bürgermeisteramt

Gemeinde Ötigheim
Schulstraße 3
76470 Ötigheim

Telefon (07222) 91 97 - 0
Telefax (07222) 91 97 - 97

E-Mail-Kontakt

 

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ötigheim hat folgende Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet ermittelt.

Als Grundlage dazu dienten sowohl die Kaufpreissammlung als auch Erfahrungswerte aus vorangegangenen Jahren. In der Kaufpreissammlung sind sämtliche notarielle Verträge erfasst, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen.

Die Bodenrichtwerte sind für jedes Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstandes, mindestens jedoch für erschließungspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland zu ermitteln.
In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

© Gemeinde Ötigheim 2008zurück
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben